Zehengänger GbR, Hauptstraße 66, 30916 Isernhagen

Natrix mit seiner LeineIn der Zeit vom 1. April bis 15. Juli gilt in Niedersachsen Leinenzwang für Hunde in Wäldern und freier Landschaft. Ausnahmen davon gelten für ausgewiesene Freilaufflächen, wo die Hunde das ganze Jahr über laufen dürfen.

Eine generelle, gesetzlich vorgeschriebene Leinenlänge gibt es nicht, allerdings schreiben einige Gemeinden oder Städte eine bestimmte Leinenlänge oder -beschaffenheit vor. Je nach kommunaler Hundeverordnung kann auch außerhalb der Brut- und Setzzeit oder innerhalb von städtischen Grünanlagen ein ganzjähriger, genereller Leinenzwang verordnet werden. Das gilt für viele Naherholungsbereiche, in denen Hunde nie ohne Leine geführt werden dürfen.

Bußgelder

Hundehalter, die dabei erwischt werden, ihren Hund außerhalb der Freilaufflächen unangeleint laufen zu lassen, dürfen mit bis zu 5000 € (als gefährlich eingestufte Hunde bis zu 10 000 €) für diese Ordnungswidrigkeit zur Kasse gebeten werden. Die Damen und Herren, die den Leinenzwang kontrollieren sind allerdings im Normalfall wirklich fair, höflich und auch oft geduldiger, als sie sein müssten. Die meisten Hundehalter kommen beim ersten Mal häufig mit einer mündlichen Verwarnung davon und werden erst beim wiederholten Treffen mit 50 – 70 € Bußgeld bestraft.

Andere Länder, andere Sitten…

In Bremen beginnt die Brut- und Setzzeit ab dem 15. März, in Sachsen Anhalt bereits am 1. März. In Schleswig Holstein und Thüringen gibt es keine Brut- und Setzzeit, die Hunde müssen das ganze Jahr über im Wald angeleint sein, in freier Landschaft dürfen sie hingegen das ganze Jahr über frei laufen. Wer wann und wo seinen Hund in einem anderen Bundesland ableinen darf, fragt am besten bei der jeweiligen Gemeinde oder bei der Touristeninformation nach.
Im Gegensatz zu Niedersachsen gibt es in anderen Bundesländern häufig noch Rasselisten, in denen bestimmte Hunderassen einem generellen Leinen- und ggfl. zusätzlichem Maulkorbzwang unterliegen – unabhängig von Brut- und Setzzeit, oder Hundeauslaufflächen. (Mehr zum Thema Maulkorb)

Gerechtfertigt?

Über den Sinn oder Unsinn der Brut- und Setzzeiten lässt sich sicherlich diskutieren. Dennoch möchten wir Hundehalter zwar immer gerne Freiheit für unseren Hund und nicht ständig von hunderten, völlig uneinheitlichen und unüberschaubaren Gesetzen und Verordnungen reglementiert werden – vergessen dabei aber auch, dass es genügend Hundehalter gibt, die sich das ganze Jahr über recht rücksichtslos gegenüber anderen Menschen und Tieren benehmen.

Ein gut erzogener Hund, der auch im Freilauf ansprechbar und auf den Wegen bleibt, bräuchte sicherlich keinen extra Leinenzwang. Und da Hundehalter vielfach unter Beweis stellen müssen, dass sie überhaupt einen Hund halten dürfen, sollten irgendwann ausreichend bewiesen haben, dass sie entsprechend vorausschauend und verantwortungsbewusst mit ihrer Umwelt umgehen und ihren Hund entsprechend gut im Griff haben.

Dennoch sollten auch wir im Auge behalten, dass Störungen der Wildtiere durch Hunde häufiger vorkommen, als wir zu glauben meinen. Es ist dabei egal, zu welcher Jahreszeit sich ein Wildtier durch einen Hund bedroht fühlt oder real bedroht wird.
Und dass auch diese Lebewesen Bedürfnisse haben, die wir auch als Hundehalter respektieren sollten.
In der Stadt Hannover stehen Hundehaltern rund 15 ausgewiesene Freilaufflächen zur Verfügung, in denen (teilweise!) das ganze Jahr über Freilauf möglich ist.
Eine Initiative gegen den Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit gab es 2014 um Prof. Ingo Nolte der TiHo Hannover, immerhin 13 000 Unterschriften wurden gesammelt, genützt hat es bisher jedoch nichts.
Eine Ausnahmeregelung während der Brut- und Setzzeit gibt es für Privathunde nicht. Die städtische Zusatzprüfung für die Befreiung vom Leinenzwang innerhalb öffentlicher Anlagen in der Stadt Hannover hilft auch während der Brut- und Setzzeit nicht weiter.

Weiterführende Informationen finden

leinenpflicht.com
Karten der Freilaufflächen für Hunde in Hannover
Anleinregelungen in Niedersachsen

 

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