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Der Hundeführerschein

Wer sich in Niedersachsen einen Hund anschaffen möchte, braucht seit dem 1. Juli 2013 einen Hundeführerschein, unabhängig von Größe, Mischung oder Rasse.

sachkunde_fussDer Hundeführerschein besteht aus einem theoretischen und einen praktischen Teil.
Der theoretische Hundeführerschein ist vor Anschaffung des Hundes, der praktische Teil innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung des Hundes abzulegen.

Vorbereitungskurse sind nicht verpflichtend, jedem Hundehalter steht es frei, auch ohne Vorbereitungskurs eine Prüfung bei einem anerkannten Prüfer abzulegen.

Bei Nichtbestehen einer Prüfung kann sie beliebig oft wiederholt werden. Vorbereitungskurse sind nicht verpflichtend, jeder Hundehalter kann auch ohne Schulung an einer Prüfung teilnehmen.

Wer braucht keinen Hundeführerschein?

Wer innerhalb der letzten zehn Jahre für mindestens zwei Jahre ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat, benötigt keinen Hundeführerschein. Die Hundehaltung ist durch einen Versicherungsnachweis oder einen Hundesteuerbescheid nachzuweisen.

Wer nach dem 1. Juli 2011 die Hundehaltung aufgenommen hat, benötigt nur dann keinen Hundeführerschein mehr, wenn er im Zeitraum von 2001 – 2011 bereits für zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat.

Tierärzte, Heim- und Pensionstierpfleger, Jäger, die die mit ihrem Hund eine Brauchbarkeitsprüfung abgelegt haben oder Prüfer, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhund abnehmen, Diensthundeführer oder Halter von Blinden- oder Behindertenbegleithunden benötigen keinen Nachweis zur Sachkunde.

Alle anderen schon…

Der Hundehalter muss sachkundig sein. Er trägt für Dritte (also Familienmitglieder oder Gassigeher) die Verantwortung und muss deshalb prüfen, wem er die Verantwortung zur Betreuung seines Hundes überlässt. Nicht alle Familienmitglieder brauchen deshalb die Sachkundeprüfung. Es sei denn, sie schaffen sich selbst einen eigenen Hund an, sie gelten dann nicht als sachkundig, nur weil sie in einem Haushalt mit Hund gelebt haben.

Wie weise ich meine Sachkunde nach?

Der Sachkundenachweis muss nicht stetig mitgeführt werden. Sie muss auf Verlangen nachgewiesen werden können. Bei Bestehen des Hundeführerscheins erhält der Prüfling vom Prüfer einen Prüfungsnachweis.
Im Zentralen Hunderegister wird nach dem Hundeführerschein gefragt – die Angaben dazu sind jedoch optional.

Freilaufschein der Stadt Hannover

sachkunde_gruppeUm Hunde im Stadtgebiet Hannover ohne Leine führen zu dürfen, muss ein Hundeführerschein oder eine vergleichbare Prüfung, sowie ein behördliches Führungszeugnis nachgewiesen werden. Die Befreiung vom Leinenzwang muss bei der Stadt beantragt werden. Der Leinenzwang gilt für alle Hundehalter, nicht nur für Neuhundehalter.

Vergleichbare Prüfungen sind: die Begleithundeprüfung, Hundeführerschein des VDH oder die BHV Hundeführerscheinprüfung Stufe 2.

Niedersächsischer Sachkundenachweis

Der theoretische Sachkundenachweis besteht aus 35 Fragen, bei der nur jeweils eine Antwort richtig sein kann.
Die praktische Sachkunde muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung absolviert werden. Sie muss nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden, da der Erziehungsstand des Hundes oder die Bewertung des Hund-Halter-Gespanns nicht interessant ist, sondern nur die Sachkunde im Umgang mit Hunden des Halters überprüft wird.

Wurde der Niedersächsische Sachkundenachweis absolviert, gilt er ein Leben lang und muss kein weiteres Mal abgelegt werden.
Ausnahme: Wir die praktische Sachkunde zur Haltung eines Gefahrenhundes benötigt, muss sie erneut abgelegt werden, selbst, wenn sie vor der Einstufung schon bestanden wurde. Die Prüfung muss dann in jedem Fall mit dem jeweiligen Gefahrenhund und nicht mit irgendeinem Hund absolviert werden.

Alternative Hundeführerschein-Prüfungen zum Niedersächsischen Sachkundenachweis sind:

BHV-Hundeführerscheinprüfung Stufe 1 und 2

D.O.Q.-Test 2.0

IBH-Hundeführerschein

Für die letzten drei Prüfungen gilt: Erst die vollständige, in Theorie und Praxis abgelegte Prüfung gilt als Nachweis der Sachkunde.

Gefahrenhunde

Wenn ein Hund als gefährlich nach NHundG § 7 eingestuft wurde, bedarf die Haltung einer Erlaubnis durch das Veterinäramt. Der Hund muss einen Wesenstest absolvieren, bei dem die Fähigkeit zur Sozialverträglichkeit überprüft wird. Das Bestehen eines Wesenstests enthebt einen Gefahrenhund in Niedersachsen ggfl. von Auflagen, nicht aber von der Gefährlichkeit an sich.

sachkunde_platzEin Hund, der Mensch oder Tier gebissen oder über ein natürliches Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat, kann als gefährlich eingestuft werden. Das entscheidet die zuständige Fachbehörde einer Stadt/eines Landkreises. Entschieden wird hierbei nach Aktenlage.

Nach Feststellung der Gefährlichkeit muss der Halter u.a. mit seinem Hund eine praktische Sachkundeprüfung nach NHundG § 3 mit seinem Hund bestehen.

Gutachter

Nur anerkannte Prüfer dürfen den Wesenstest für als gefährlich eingestufte Hunde durchführen.
Die Erlaubnis zur Abnahme eines Wesenstest befähigt den Prüfer nicht automatisch auch zur Abnahme der Sachkundeprüfung. Und umgekehrt: Prüfer, die die Sachkunde abnehmen dürfen, sind deshalb nicht automatisch zur Abnahme eines Wesenstests berechtigt.

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