Zehengänger GbR, Hauptstraße 66, 30916 Isernhagen

Immer mehr Hundehalter, deren Hunde andere (Menschen oder Tiere) verletzt haben, werden angezeigt.

Das zuständige Veterinäramt prüft dann, ob eine gesteigerte Aggressivität vorliegt. Liegt der Verdacht nahe, dass von einem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, stellt die Fachbehörde die Gefährlichkeit des Hundes fest. Entschieden wird hierbei nach Aktenlage.

Die Behörden sind hier im Zugzwang, denn Fehleinschätzungen oder Nichtstun hat für die Mitarbeiter unter Umständen ebenfalls Konsequenzen, wird ein betroffener Hund (erneut) auffällig.

Es ist nach wie vor ein verbreiteter Irrtum, dass kleine Hunde nicht angezeigt werden und nur bestimmte Rassen in Niedersachsen einen Wesenstest machen müssen. Jeder Hund, der auffällig geworden ist, kann als gefährlich eingestuft werden, unabhängig von Rassezugehörigkeit oder Größe.

Rechtlicher Beistand

Wir empfehlen, als Hundehalter ganz generell über eine Rechtsschutzversicherung nachzudenken.

Wer keinen Anwalt in Anspruch nehmen möchte und an einen kompetenten Sachbearbeiter bei der Behörde gerät, hat bei der Abwicklung des Vorgangs im Regelfall keine Probleme.

Wenn Behörden allerdings weniger kooperativ sind, ist die Unterstützung durch einen (höflichen, kompetenten) Rechtsanwalt unersetzlich.

Erlaubnispflicht

Der Halter des Hundes, dessen Gefährlichkeit festgestellt worden ist, muss nun unverzüglich eine Erlaubnis zum weiteren Halten des eigenen Hundes bei der Behörde beantragen. Ab Feststellung der Gefährlichkeit unterliegt ein Hund dem Leinen- und Maulkorbzwang.

Abgabe des Hundes

Wird ein als gefährlich eingestufter Hund abgegeben, muss der neue Halter bei der Behörde angegeben werden und dieser hat ebenfalls eine Erlaubnis zu beantragen (wenn der betroffene Hund in Niedersachsen verbleibt, aber auch hier kooperieren Behörden über die Bundeslandgrenze hinaus).

Die Abgabe in ein Tierheim kann (während eines laufenden Verfahrens) eventuell dazu führen, dass ein Hund nicht als gefährlich eingestuft wird. In Einzelfällen ist eine Abgabe des Hundes in ein Tierheim deshalb nicht zwangsläufig der schlechtere Weg, sondern die beste Chance, die ein schwieriger Hund hat. Vor allen Dingen dann, wenn ein solcher Hund den Halter tatsächlich überfordert.

Erlaubnis beantragen

Bis zur Entscheidung über den Antrag zur Erlaubnis zur Haltung eines als gefährlich eingestuften Hundes wird die Erlaubnis automatisch erteilt, d.h. ein Hund darf ab der Feststellung seiner Gefährlichkeit zunächst bei seinem Halter bleiben – das kann sich nur dann ändern, wenn die Fachbehörde die Erlaubnis nicht erteilt.

Ina, als gefährlich eingestuft.

Eine Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn
– ein Hundehalter nicht volljährig ist
– die persönliche Eignung nicht besitzt
– die Zuverlässigkeit nicht besitzt (Behördliches Führungszeugnis)
– die praktische Sachkunde nach NHundG mit dem Gefahrhund nicht bestanden wird
– der Gefahrenhund den erforderlichen Wesenstest nicht absolviert
– der Gefahrenhund nicht gechipt wird und keine Haftpflichtversicherung besteht

Nach Antragsstellung muss der Hundehalter eines als gefährlich eingestuften Hundes die Nachweise innerhalb von drei Monaten (die Frist kann auf Antrag nochmals um maximal drei Monate verlängert werden), spätestens also nach sechs Monaten an die Fachbehörde schicken. Wenn er das nicht tut, wird die Erlaubnis zur weiteren Haltung nicht erteilt.

Die meisten Veterinärämter erteilen die Erlaubnis unter Vorbehalt des Widerrufs, können Empfehlungen von Gutachtern folgen oder auch nicht und deshalb auch später frei entscheiden, ob ein Hund vom Maulkorb befreit wird, oder nicht (z.B. wenn es Jahre nach einem bestandenen Wesenstest erneut zu einem Beissvorfall kommt).

Larry, als gefährlich eingestuft

Was versteht man unter der „persönlichen Eignung“ und der „Zuverlässigkeit“?

Personen die geschäftsunfähig, nach BGB § 1896 betreut werden, alkohol- oder drogenabhängig sind oder dem eingestuften Hund körperlich nachweislich nicht gewachsen sind gelten als persönlich nicht geeignet.

Bei Zweifeln an der persönlichen Eignung kann die Fachbehörde auch ein ärztliches oder psychologisches Gutachten anfordern.

Als nicht zuverlässig im Sinne des NHundG gilt ein Hundehalter, wenn er mehrfach gegen das NHundG verstoßen hat, vorsätzlich eine Straftat begangen hat und wegen ihr zu einer Geldbuße von mehr als 60 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist (es sei denn, die letzte Verurteilung ist länger als fünf Jahre her).

Wesenstest

In Niedersachsen durchlaufen als gefährlich eingestufte Hunde einen genormten Wesenstest mit 36 Prüfungssituationen, die (zweimal in Folge) gestellt, gefilmt und durch einen Gutachter bewertet werden.

Grundsätzlich können Hundehalter und (auch schwierige) Hunde auf den Wesenstest durch Training gut vorbereitet werden, so dass auch ein aufgeregtes Hund-Halter-Gespann gute Chancen auf Bestehen hat.

Judin, als gefährlich eingestuft.

Wo kann ich den Wesenstest mit meinem Hund machen?

In der Regel gibt das Veterinäramt eine Übersicht von Gutachtern, die den Wesenstest abnehmen und in der Region liegen. Grundsätzlich darf sich der Hundehalter aber selbst aussuchen, bei welchem anerkannten Gutachter er einen Wesenstest ablegen möchte und ist deshalb nicht verpflichtet, bei vorgegebenen Gutachtern aufzuschlagen.

Die Liste der anerkannten Gutachter ist derzeit nicht mehr öffentlich einsehbar, wir helfen auf Anfrage gerne weiter.

Wesenstest absolviert

Hat der Gefahrhund den Wesenstest absolviert, ist die Kuh vom Eis und der Hundehalter kann durchatmen. Die Empfehlungen des Gutachters können von der zuständigen Behörde befolgt oder ignoriert werden, diese Entscheidung trifft sie, nicht der Gutachter, der den Wesenstest abgenommen hat.

Ein bestandener Wesenstest bedeutet nicht automatisch, dass ein Hund vom Maulkorbzwang befreit wird, häufig besteht kein Maulkorbzwang mehr, aber es gibt keine Leinenbefreiung. Grundsätzlich kann ein als gefährlich eingestufter Hund sowohl von Maulkorb, als auch von der Leine gänzlich befreit werden. Aber es gibt auch Hunde, die den Wesenstest absolvieren und weiterhin dem Leinen- und Maulkorbzwang unterliegen.

Die Auflagen können auch im Nachhinein noch geändert werden, viele Gemeinden befreien einen Gefahrenhund nach dem Bestehen des Wesenstest gleich vom Maulkorb, warten mit der Leinenbefreiung aber noch eine vorgegebene Zeit, bevor der Hundehalter einen formlosen Antrag zur Leinenbefreiung stellen kann.

Ein Wesenstest kann nur absolviert oder abgebrochen werden. Ein abgebrochener Wesenstest (z.B. wegen mangelhafter Maulkorbgewöhnung des Hundes) kann wiederholt werden. Ein Wesenstest muss nicht mit Bravour bestanden werden – getestete Hunde dürfen auch ängstliches, devotes oder aggressives Verhalten zeigen.

Auflagen

In eigener Sache: Wir erleben in den letzten Jahren immer wieder, dass Hundehalter, deren Hunde Kinder attackiert haben oder Artgenossen schwer verletzten, extrem kooperativ und engagiert das Training beginnen, um ihren Hund durch den Wesenstest zu bringen und eine Haltegenehmigung zu bekommen. Das Engagement dieser Halter sorgt dafür, dass ihre Hunde den Wesenstest häufig sogar mit „Bestnote“ bestehen, der Hund zeigt sich perfekt.

Die Halter sind erleichtert und geradezu euphorisch. Und rufen dann völlig aufgelöst, entsetzt oder sauer hier an und teilen uns mit: Obwohl der Wesenstest so gut war, hat mein Hund weiterhin Leinen- und Maulkorbzwang! Wir verstehen die Welt nicht mehr. Warum?

Warum? Weil der Wesenstest eine Momentaufnahme im Leben eines Hundes ist. Er bildet ab, dass die Halter sehr engagiert gearbeitet haben und dass es eine gute Entscheidung ist, den gefährlichen Hund bei seinen Haltern zu belassen. Ein gut absolvierter Wesenstest zeigt, dass Hundehalter aus ihren Fehlern lernen und dass sie es besser machen können. Aber ein guter Wesenstest löscht nicht die Tatsache, dass dieser Hund andere stark gefährdet, verletzt oder gar getötet hat.

Das Veterinäramt kann nach einem schweren Vorfall gar nicht mehr verantworten, dass es eine Leinen-, geschweige denn eine Maulkorbbefreiung gibt. Leinen- und Maulkorbzwang ist für gefährliche Hunde nicht das Ende der Welt. Sondern die Grundvoraussetzung dafür, dass sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Ein Maulkorb schützt nicht nur die Umwelt vor dem Hund, sondern auch den Hund vor Fehlern, die auch ihn gefährden können. Logisch, oder?

Kann mein Hund weggenommen werden?

Ja. Aber: Das Veterinäramt hat kein Interesse daran, als gefährlich eingestufte Hunde dem Halter weg zu nehmen und anderweitig unterzubringen. So einfach ist das auch gar nicht. Zwar kann mangelnde Kooperation seitens des Hundehalters dazu führen, dass keine Haltegenehmigung vorliegt, aber der Hund bleibt nach wie vor Eigentum des Hundebesitzers. Das bedeutet, dass ein Hundebesitzer auch dann noch für seinen Hund zuständig ist, wenn er nicht mehr bei ihm leben darf. Im Klartext heißt das: der Aufenthalt in einem Tierheim oder einer Pension muss weiterhin vom Hundebesitzer gezahlt werden.

Der engagierte Hundehalter wird seinen Hund nicht abgeben müssen, denn die Veterinärämter sind interessiert daran, Hund und Halter nicht zu trennen, nicht nur aus Kostengründen, sondern vor allen Dingen auch aus Tierschutzgründen. Geht es dem Gefahrhund beim Halter gut und ist dieser im Kontakt mit der Behörde, dann kann  man über alles sprechen.

Wir haben noch nie andere Erfahrungen gemacht. Behörden zeigen sich viel großzügiger, als sie es müssten, erweitern Fristen und sind kooperationsbereit, wenn Hundehalter mitarbeiten. Die Mitarbeiter einer Fachbehörde mögen Tiere – sonst würden sie nicht dort arbeiten. Deshalb wird auch im Sinne des Hundes entschieden und es ist klar, dass niemand möchte, dass ein Hund abgegeben werden muss.

Hunde, die eingezogen werden, gehören Hundebesitzern, die sich nicht um ihre Hunde kümmern, Auflagen und Briefe immer wieder ignorieren und für Gespräche nicht erreichbar sind. Dieser Personenkreis liest diesen Artikel nicht und interessiert sich in keinster Weise für das Wohl ihres eigenen Hundes, geschweige denn ihres Umfelds.

Hundesteuersatz

Jede Gemeinde kann Hundesteuer nach eigenem Ermessen erheben. Gemeinden können bestimmte Hunderassen höher besteuern, als andere, d.h. ein Dackel kann mehr kosten, als ein Pudel. Das ist unabhängig davon, ob eine Rasseliste existiert, oder nicht. Die Städte in Niedersachsen erheben normalerweise einen stark erhöhten Steuersatz für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden. Diese Gefahrhundesteuer hält die Stadt Hannover z.B. weiterhin aufrecht, auch, wenn ein Gefahrhund den Wesenstest bestanden hat. Betroffene Hundehalter sollten sich bei ihrer Gemeinde informieren, wie viel Hundesteuer sie in Zukunft zahlen müssen und ob ein bestandener Wesenstest auch wieder zu einer steuerlicher Entlastung führt.

Sonstige relevante Bestimmungen

Ein als gefährlich eingestufter Hund muss auf einem ausbruchssicheren Grundstück gehalten werden, damit ein selbstständiges Ausbrechen verhindert wird.

Personen, die nicht Halter des Hundes sind, müssen die praktische Sachkunde nach NHundG sowie ein behördliches Führungszeugnis per Antrag einreichen, wenn sie berechtigt sein möchten, mit einem speziellen Gefahrenhund in der Öffentlichkeit unterwegs sein wollen. Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen eines als gefährlich eingestuften Hundes muss dann mitgeführt werden und auf Verlangen der Gemeinde vorgezeigt werden. Die Erlaubnis gilt nicht für einen anderen Hund, der als gefährlich eingestuft wurde, sie muss für jeden Hund erneut absolviert und erteilt werden.

Ein Hund muss in Niedersachsen ins Zentralregister eingetragen werden, die Behörde ist berechtigt, sich darin Informationen zu holen und überprüft auch, ob der Hundehalter angegeben hat, dass sein Hund als gefährlich eingestuft wurde.

Es kann jeden treffen!

Viele Menschen denken, wir leben in einem sehr schönen Bundesland mit einem sehr schönen Hundegesetz. Weil wir keine Rasseliste haben und alle Hunde bei uns gleich sind.

Das bringt nicht nur Vorteile mit sich. Der Nachteil ist groß: Der größte Feind des Hundehalters ist der Hundehalter. Und weil das so ist, sind Hundehalter wahre Meister darin, sich gegenseitig anzuzeigen, manchmal berechtigt und manchmal übertrieben.

Eine Anzeige führt aber eigentlich nicht dazu, dass ein Hundehalter bekommt, was er verdient. Sie führt zu der schlimmsten emotionalen Katastrophe, die ein Hundehalter so haben kann: der eigene Hund wird als gefährlich eingestuft.

Wer das freiwillig anderen Menschen antut, selbst, wenn er die nicht leiden kann, sollte sich die Frage stellen, ob man dieses Gefühl selbst erleben möchte und ob man es ertragen könnte.

Wenn es nicht so ist, dann sollte man, trotz allen Ärgers, niemand anderen anzeigen. Denn es kann jeden Tag jeden Hundehalter treffen. Wegen einer Klopperei auf der Hundewiese, wegen eines gestürzten Radfahrers – kurz: wegen eines nicht gewollten Vorfalls, eines Unfalls.

Die Hundehalter, die sich rücksichtslos verhalten und sich ohnehin kaum um ihren Hund scheren, die verhalten sich auch nach einer Anzeige weiterhin so.

Auch ein junger, freundlicher Hund kann irgendwann im Leben als gefährlich eingestuft werden, egal, wie gut erzogen er ist.

Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, bleiben es ein Leben lang. Auch mit Bestehen des Wesenstests (und sei er noch so gut), werden sie von diesem Status nicht mehr enthoben.

Auch bei einem Halterwechsel ändert sich nichts. Das ist der Hauptgrund dafür, warum als gefährlich eingestufte Hunde in Tierheimen auf ein neues Zuhause warten und sie keiner mehr dort abholt. Haben sie Glück und ein Mensch nimmt sie zu sich, dann unterliegen sie weiterhin der Gefährlichkeit und der Halter hat ein Hundeleben lang alle Hände voll damit zu tun, dass nichts mehr passiert – was oft auf Unverständnis trifft.

Es ist also die Frage, ob man als „Hundefreund“ einen Hundehalter anzeigen sollte, dessen Hund dann einen Stempel aufgedrückt bekommt, den er ein Leben lang behält. Der verantwortliche Halter gibt im schlimmsten Fall die Haltung des Hundes auf und holt sich einen neuen, ganz ohne Auflagen und sonstige Verpflichtungen.

Wir danken dem Veterinäramt der Region Hannover, die uns darauf aufmerksam gemacht hat, dass ein Wesenstest als abgebrochen, nicht aber als nicht bestanden gilt. Es gibt zwei Möglichkeiten: Wesenstest absolviert oder Wesenstest abgebrochen. Ein „Nichtbestehen“ eines Wesenstests sieht das NHundG nicht vor, egal wie vermeintlich „schlecht“ der Test ausgefallen ist. Das Gutachten zum Wesenstest (auch zu einem schlechten) dient lediglich dazu, eine Erlaubnis mit entsprechenden Auflagen zu erteilen. 

Deshalb wurde dieser Artikel am 07.11.2021 aktualisiert! 

7 Kommentare zu “Mein Hund muss einen Wesenstest machen – Gefährlichkeitseinstufung in Niedersachsen”

  1. Hallo…
    Wir haben Husky’s zu Hause… Und wir brauchen ein Wesentest um zu beweisen das unsere Hundy nicht gefährlich sind weil die von Amt Gefählich eingestuft worden sind… Wir haben schon im Netz geschaut aber bis jetzt kein Erfolg gehabt können sie uns Paar Nummern Schicken ( Landkreis Verden Aller)

    Mit freundlichen Grüßen

  2. Guten Tag,

    ich wohne in Altenburg/thüringen, mein erster Jack Russell Terrier ist am 15.09.2019 von einer Deutschen Dogge (97 kg) Halterin ca. 60 kg in seine Atome zerlegt worden ! Nichts ist danach passiert, keine Strafe kein Wesenstest nichts.Seit 2014 schreibe ich Briefe an den Oberbürgermeister, das vor dem Kauf eines Hundes eine Eignung/Hundeführerschein/Sachkundenachweis erforderlich sein muss. Nix !!! s wird ignoriert Jetzt haben wir hier im Haus ain Paar mit zwei alten Schäferhunden, die Breite der Gänge ca. 1,5 m und die haben die Hunde nicht im Griff- zeigen jedem Menschen und jedem Hund den Stinkefinger.eine Frage der Zeit, wann das schief geht.Es herrscht im Haus Maulkorbpflicht, mein _Terrier (der alte und jetzt der Neue) tragen einen.Jeder Depp kann sich einen Hund kaufen.Für ein auto braucht man auch einen Führerschein ! Ich selber bilde sein 1988 Diensthunde aus, ich weiss wovon ich rede.
    beste Grüße
    Holger Schott und Jack Russell Terrier Harlekin

  3. Guten Tag,
    Ich bin durch Zufall auf diesen Artikel gestoßen und würde gerne Ihre Hilfe in Anspruch nehmen da wir leider vom Veterinäramt keine Kontakte bekommen und suche im Landkreis Lüneburg und Umgebung eine Person die den Wesenstest durchführen kann.
    Vielen Dank im Voraus

  4. moin, hoffe hier eine Antwort zu finden. folgende Frage: Tierheimhund muss den Wesenstest machen, aber mit den zukünftigen Haltern! bzw. würden TH-Mitarbeiter den Test machen, müsste trotzdem ein weiterer erfolgen müssen mit den Adoptanten….. hier in Niedersachsen. ist das richtig?

    1. Hallo, eigentlich spielt es keine Rolle, wer mit dem Hund den Wesenstest macht, der Hund muss eben nur einen haben. Es kann sein, dass Ihr örtliches Veterinäramt lieber hätte, dass Interessenten mit dem Hund den Wesenstest absolvieren. Aber wenn der Hund bereits einen Wesenstest absolviert hat, ist kein zweiter fällig.

  5. Guten Tag, mein Hund wurde in einem anderen Bundesland als gefährlich eingestuft, dann sind wir nach Niedersachsen gezogen. Dort wurde mir dann die Erlaubnis erteilt jedoch sollte der Maulkorb bzw. die Leine noch einige Monate drauf bleiben, weil man den Hund nicht kenne. Ich solle in ein paar Monaten nochmal den Antrag auf Maulkorb- und Leinenbefreiung stellen. Jetzt fand ein Mitarbeiterwechsel bei dem zuständigen Amt statt und der Neue teilt mir mit, dass eine nachträgliche Befreiung von einem Maulkorb nicht möglich sei, lediglich eine Befreiung von der Leine sei möglich. Jetzt kann ich mir nicht vorstellen, dass mein Hund ein Leben lang mit Maulkorb geführt werden muss und es keine Möglichkeit gibt diese Auflage zu ändern. Was meinen Sie?

    1. Hallo Frau Richter,
      grundsätzlich ist es möglich, den Hund auch vom Maulkorb zu befreien. Aber natürlich kann die zuständige Behörde, nach Auswertung des vorliegenden Wesenstests z.B. gesonderte Anordnungen treffen. Grundsätzlich ist die Idee der Leinenbefreiung trotz Maulkorbzwangs aber sehr fortschrittlich und kann durchaus sehr positiv gewertet werden! Das spricht eher dafür, dass Ihr zuständiges Veterinäramt großes Interesse daran hat, dass Ihr Hund sich so frei wie möglich bewegen kann, es aber dennoch Sorgen gibt, dass er sich in Gefahrensituationen gesteigert aggressiv verhalten könnte. Es lohnt sich, dazu einfach mal höflich nachzufragen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert